RS Vwgh 1985/6/27 83/16/0093

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Veröffentlicht am 27.06.1985
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Einholung eines Gutachtens ist im Interesse der Ermittlung des objektiven Wertes nicht nur vertretbar, sondern geboten (Hinweis E 15.5.1975, 113/75).

Schlagworte

Sachverständiger Entfall der Beiziehung Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1983160093.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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