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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28;Rechtssatz
Ein Vorhalt der Aussichtslosigkeit der erhobenen Beschwerde ist im Verwaltungsgerichtshofverfahren nicht angeordnet, ebenso wenig ist das "Vorbehalten" weiterer Ausführungen von rechtlicher Relevanz.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985050076.X01Im RIS seit
27.06.2005Zuletzt aktualisiert am
23.07.2015