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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80;Rechtssatz
Wird die Notwendigkeit der Vorsteuerberichtigung erst durch das Insolvenzverfahren ausgelöst, dann kann die belangte Behörde nicht davon ausgehen, daß den Bf bereits seinerzeit eine Pflicht zur Berichtigung getroffen habe. Vielmehr ist es in einem solchen Fall Aufgabe des Masseverwalters, die Vorsteuerberichtigungen vorzunehmen und die daraus resultierenden Umsatzsteuer-Nachzahlungen aus allenfalls noch vorhandenen Mitteln der GmbH zu entrichten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1982140309.X02Im RIS seit
02.07.1985