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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Die Zurückweisung einer Beschwerde wegen Unzuständigkeit des VwGH, weil sie sich gegen einen Nichtbescheid richtete, macht eine Entscheidung über den in diesem Zusammenhang gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entbehrlich (Hinweis B 7.12.1954, 2669/54 und B 23.9.1970, 1154/70).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985030100.X02Im RIS seit
20.04.2005