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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §357 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Beschwer d. beschwerdeführenden Anstalt, die Partei des Einspruchsverfahrens vor den Behörden der staatlichen Verwaltung ist, die durch die allenfalls unrichtige Anwendung des § 66 Abs 2 AVG 1950 sanktionslos um ihr in § 66 Abs 4 AVG verankertes Recht auf Sachentscheidung gebracht werden könnte. (Hinweis auf B vom 5.9.1966, 0305/65 und E vom 16.6.1980, 3153/79)Ausführungen zur Beschwer d. beschwerdeführenden Anstalt, die Partei des Einspruchsverfahrens vor den Behörden der staatlichen Verwaltung ist, die durch die allenfalls unrichtige Anwendung des Paragraph 66, Absatz 2, AVG 1950 sanktionslos um ihr in Paragraph 66, Absatz 4, AVG verankertes Recht auf Sachentscheidung gebracht werden könnte. (Hinweis auf B vom 5.9.1966, 0305/65 und E vom 16.6.1980, 3153/79)
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984080092.X01Im RIS seit
18.11.2004