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L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Die Worte "die verhängte Strafe ist mir zu hoch" reichen gerade noch für die Annahme des Vorliegens eines begründeten Berufungsantrages für eine Strafberufung aus (mit Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung).
Schlagworte
BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985070080.X01Im RIS seit
03.02.2005