RS Vwgh 1985/7/10 84/03/0063

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Veröffentlicht am 10.07.1985
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Im Spruch eines Bescheides, mit dem eine Ermahnung erteilt wird, ist das als Übertretung qualifizierte Verhalten so genau zu umschreiben, dass dessen Zuordnung zu jener Verwaltungsvorschrift, derzufolge das Verhalten rechtswidrig ist, in Ansehung aller Tatbestandselemente ermöglicht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984030063.X01

Im RIS seit

01.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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