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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Rechtssatz
Ausführungen, wonach die Verwendung eines Traktors an Stelle eines Pferde- oder Ochsengespannes durch den Servitutsberechtigten keine unzulässige Erweiterung einer Wegservitut darstellt (erg. zu § 484 ABGB).Ausführungen, wonach die Verwendung eines Traktors an Stelle eines Pferde- oder Ochsengespannes durch den Servitutsberechtigten keine unzulässige Erweiterung einer Wegservitut darstellt (erg. zu Paragraph 484, ABGB).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985070062.X01Im RIS seit
31.08.2005Zuletzt aktualisiert am
30.01.2015