RS Vwgh 1985/8/27 85/07/0062

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Veröffentlicht am 27.08.1985
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §484;
FlVfGG §34 Abs4 impl;
FlVfGG §34 Abs5 impl;
GSGG §1 Abs2 Z2 impl;

Rechtssatz

Ausführungen, wonach die Verwendung eines Traktors an Stelle eines Pferde- oder Ochsengespannes durch den Servitutsberechtigten keine unzulässige Erweiterung einer Wegservitut darstellt (erg. zu § 484 ABGB).Ausführungen, wonach die Verwendung eines Traktors an Stelle eines Pferde- oder Ochsengespannes durch den Servitutsberechtigten keine unzulässige Erweiterung einer Wegservitut darstellt (erg. zu Paragraph 484, ABGB).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985070062.X01

Im RIS seit

31.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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