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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §10 Abs4;Rechtssatz
Unbezahlt erbrachte "Überstunden" können das Vorliegen eines "unbefriedigenden Arbeitserfolges" nicht ausschließen, weil solche Leistungen sinnvollerweise nicht auf Dauer erbracht werden können und dürfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984120129.X03Im RIS seit
22.03.2005