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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §10 Abs4 Z4;Rechtssatz
Es genügt nicht, im Kündigungsbescheid dem Gekündigten ein den Tatbestand des Kündigungsgrundes bildendes Verhalten zur Last zu legen. Es muss vielmehr die Feststellung eines solchen Verhaltens in einem unter Beiziehung des betreffenden Beamten durchgeführten Ermittlungsverfahrens vor Ausspruch der Kündigung gefordert werden (Hinweis auf E vom 19.4.1956, 2403/53).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984120094.X04Im RIS seit
22.03.2005Zuletzt aktualisiert am
26.08.2010