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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §101 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/02/0102 E 14. Februar 1985 RS 3Stammrechtssatz
Die Tatanlastung, der Bfr habe es unterlassen, dafür zu sorgen, dass ein bestimmter Lkw hinsichtlich eines bestimmten Gewichtes nicht überladen wird, unter Anführung einer bestimmten Gemeinde und der Uhrzeit, genügt dem § 44 a lit a VStG.Die Tatanlastung, der Bfr habe es unterlassen, dafür zu sorgen, dass ein bestimmter Lkw hinsichtlich eines bestimmten Gewichtes nicht überladen wird, unter Anführung einer bestimmten Gemeinde und der Uhrzeit, genügt dem Paragraph 44, a Litera a, VStG.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff UnterlassungsdeliktEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985030069.X02Im RIS seit
20.04.2005