Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ist ein Unfall schon Tage vor der Anzeigenerstattung erfolgt, liegt eine mangelhafte Sachverständigen-Belehrung dann vor, wenn es die Behörde unterlässt, den Geschädigten eingehend darüber zu vernehmen, ob alle vom Meldungsleger festgestellten Schäden überhaupt von dem gegenständlichen Verkehrsunfall herrühren oder allenfalls zum Teil schon früher bestanden. Vor allem aber darf auf Grund des vom Bfr klar umrissenen Beweisthemas sein Beweisantrag auf Beischaffung des Versicherungsaktes (mit Gutachten und Lichtbild) nicht abgelehnt werden, zumal sich daraus allenfalls bedeutsame Rückschlüsse auf das tatsächliche Ausmaß des Schadens ergeben können, das Ausmaß aber für die Beurteilung, ob dem Bfr ein fahrlässiges Verhalten zur Last zu legen ist oder nicht, von entscheidender Bedeutung sein kann (Hinweis E 17.4.1978, 2266/77).
Schlagworte
Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene IdentitätsnachweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985030034.X02Im RIS seit
15.04.2005