Index
60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2 lita;Rechtssatz
Für die Annahme der gesetzlichen Voraussetzungen des § 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG ist kein solches Verhalten erforderlich, das die Einleitung und Durchführung eines Disziplinarverfahrens zur Folge haben müsste.Für die Annahme der gesetzlichen Voraussetzungen des Paragraph 105, Absatz 3, Ziffer 2, Litera a, ArbVG ist kein solches Verhalten erforderlich, das die Einleitung und Durchführung eines Disziplinarverfahrens zur Folge haben müsste.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985010110.X02Im RIS seit
02.02.2005