RS Vwgh 1985/9/11 83/01/0073

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Veröffentlicht am 11.09.1985
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §122 Abs1 Z5;
  1. ArbVG § 122 heute
  2. ArbVG § 122 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986

Rechtssatz

Ausführungen zur Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Betriebsratsmitgliedes, das sich gegenüber dem Betriebsleiter und einem Vorgesetzten erheblicher Ehrverletzungen und verbaler Drohungen schuldig gemacht hat (Hinweis E 29.5.1985, 82/01/0242).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1983010073.X04

Im RIS seit

27.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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