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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §120 Abs1;Rechtssatz
Von einer Mandatsausübung im Sinne des § 120 Abs 1 ArbVG kann auch dann gesprochen werden, wenn dem einzelnen Interventionsakt eines Betriebsratsmitgliedes zwar die Legitimation im Sinne des § 71 ArbVG fehlt, das intervenierende Mitglied des Betriebsrates aber sich nach den Begleitumständen des Einzelfalles für befugt erachten konnte, einzuschreiten.Von einer Mandatsausübung im Sinne des Paragraph 120, Absatz eins, ArbVG kann auch dann gesprochen werden, wenn dem einzelnen Interventionsakt eines Betriebsratsmitgliedes zwar die Legitimation im Sinne des Paragraph 71, ArbVG fehlt, das intervenierende Mitglied des Betriebsrates aber sich nach den Begleitumständen des Einzelfalles für befugt erachten konnte, einzuschreiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1983010073.X03Im RIS seit
27.04.2004Zuletzt aktualisiert am
10.01.2018