RS Vwgh 1985/9/11 83/01/0073

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Veröffentlicht am 11.09.1985
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §120 Abs1;
ArbVG §71;
  1. ArbVG § 120 heute
  2. ArbVG § 120 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
  1. ArbVG § 71 heute
  2. ArbVG § 71 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/1986

Rechtssatz

Von einer Mandatsausübung im Sinne des § 120 Abs 1 ArbVG kann auch dann gesprochen werden, wenn dem einzelnen Interventionsakt eines Betriebsratsmitgliedes zwar die Legitimation im Sinne des § 71 ArbVG fehlt, das intervenierende Mitglied des Betriebsrates aber sich nach den Begleitumständen des Einzelfalles für befugt erachten konnte, einzuschreiten.Von einer Mandatsausübung im Sinne des Paragraph 120, Absatz eins, ArbVG kann auch dann gesprochen werden, wenn dem einzelnen Interventionsakt eines Betriebsratsmitgliedes zwar die Legitimation im Sinne des Paragraph 71, ArbVG fehlt, das intervenierende Mitglied des Betriebsrates aber sich nach den Begleitumständen des Einzelfalles für befugt erachten konnte, einzuschreiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1983010073.X03

Im RIS seit

27.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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