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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §48 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/02/0267 E 25. April 1985 RS 2Stammrechtssatz
Ein solches Verkehrszeichen muss in seiner Gesamtheit (also einschließlich der Zusatztafel) von einem herannahenden Fahrzeuglenker leicht und rechtzeitig erkannt, dh dessen Inhalt vollständig erfasst werden können. Ist dies nicht gewährleistet, fehlt es an der gehörigen Kundmachung der zugrundliegenden Verordnung. (Hinweis auf E vom 28.10.1981, 81/17/0047 und E vom 28.3.1977, 0159/76).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985180278.X01Im RIS seit
11.09.2006