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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §914;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/08/0083 E 29. November 1984 VwSlg 11600 A/1984 RS 16Stammrechtssatz
Ausführungen zur Auslegung eines "Aussetzungsvertrages" als Karenzierungs - oder Unterbrechungsvereinbarung nach den anzuwendenden privatrechtlichen Auslegungsregeln, unter Berücksichtigung der Möglichkeit eines Scheingeschäftes im Sinne des § 916 Abs 1 ABGB.Ausführungen zur Auslegung eines "Aussetzungsvertrages" als Karenzierungs - oder Unterbrechungsvereinbarung nach den anzuwendenden privatrechtlichen Auslegungsregeln, unter Berücksichtigung der Möglichkeit eines Scheingeschäftes im Sinne des Paragraph 916, Absatz eins, ABGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985080074.X01Im RIS seit
18.09.2006Zuletzt aktualisiert am
27.07.2012