RS Vwgh 1985/9/13 85/08/0067

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Veröffentlicht am 13.09.1985
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §914;
  1. ABGB § 914 heute
  2. ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Im Falle einer zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen Vereinbarung (deren Inhalt im Wortlaut festgestellt werden müsste), wäre diese Vereinbarung nach den Regeln des § 914 ABGB auszulegen, wobei die Feststellung der Absicht der Parteien im Vordergrund zu stehen hätte.Im Falle einer zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen Vereinbarung (deren Inhalt im Wortlaut festgestellt werden müsste), wäre diese Vereinbarung nach den Regeln des Paragraph 914, ABGB auszulegen, wobei die Feststellung der Absicht der Parteien im Vordergrund zu stehen hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985080067.X03

Im RIS seit

29.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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