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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §914;Rechtssatz
Im Falle einer zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen Vereinbarung (deren Inhalt im Wortlaut festgestellt werden müsste), wäre diese Vereinbarung nach den Regeln des § 914 ABGB auszulegen, wobei die Feststellung der Absicht der Parteien im Vordergrund zu stehen hätte.Im Falle einer zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen Vereinbarung (deren Inhalt im Wortlaut festgestellt werden müsste), wäre diese Vereinbarung nach den Regeln des Paragraph 914, ABGB auszulegen, wobei die Feststellung der Absicht der Parteien im Vordergrund zu stehen hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985080067.X03Im RIS seit
29.09.2005Zuletzt aktualisiert am
27.07.2012