RS Vwgh 2007/9/25 2005/01/0112

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Veröffentlicht am 25.09.2007
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Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §31 Abs2 Z8;
SPG RichtlinienV 1993 §8 Abs1;
SPG RichtlinienV 1993 §8 Abs2;

Rechtssatz

§ 8 RLV normiert unzweifelhaft Belehrungspflichten. Diese Bestimmung umfasst ferner auch die logisch vorausgesetzte Verpflichtung der Behörde, allenfalls auf Verlangen des Betroffenen, wenn er hiezu selbst nicht in der Lage ist, eine derartige Verständigung vorzunehmen (vgl. hiezu die hg. Erkenntnisse vom 7. September 2000, Zl. 99/01/0429, und vom 17. September 2002, Zl. 2000/01/0325).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005010112.X01

Im RIS seit

23.10.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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