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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen zur behaupteten Verletzung der Manduktionspflicht, wenn in der "Berufung" das Nachbringen einer Begründung angekündigt wird, die nachfolgende Begründung jedoch von einer anderen Person und nicht von der Berufungswerberin unterfertigt ist.
Schlagworte
BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985100122.X01Im RIS seit
30.11.2005