RS Vwgh 1985/9/16 85/10/0100

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Veröffentlicht am 16.09.1985
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82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Die jeweilige Anmeldung umfasst nicht nur das Produkt, sondern auch dessen Aufmachung; auch die Untersagung umfasst daher nur das Produkt in der jeweiligen Aufmachung (Hinweis E 9.10.1979, 2603/78 und E 13.3.1979, 1829/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985100100.X02

Im RIS seit

24.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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