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L82000 BauordnungNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Die Bindungswirkung des Ministerialbescheides gegenüber dem Landeshauptmann hinsichtlich dessen Zuständigkeit zur Berufungsentscheidung kann sich schon im Hinblick auf die Anfechtung dieses Bescheides des Landeshauptmannes beim VwGH nicht auch auf diesen Gerichtshof erstrecken.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und MutwillensstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985050068.X01Im RIS seit
24.06.2005