RS Vwgh 1985/9/18 83/13/0096

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Veröffentlicht am 18.09.1985
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde ist grundsätzlich berechtigt, anstelle eines Sachverständigen eigene fachkundige Bedienstete zu gutachtlicher Stellungnahme heranzuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1983130096.X02

Im RIS seit

18.09.1985
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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