RS Vwgh 1985/9/19 82/06/0142

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Veröffentlicht am 19.09.1985
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der im Übergehen einer Verfahrenspartei gelegene Mangel kann noch im Berufungsverfahren dadurch saniert werden, dass dieser Partei der erstinstanzliche Bescheid zugestellt und ihr Gelegenheit gegeben wird, dagegen ein Rechtsmittel zu ergreifen. Sie kann dann im Rechtsmittelweg alle Einwendungen erheben, die im Falle ordnungsgemäßer Ladung zur Verhandlung bei sonstiger Präklusion dort hätten vorgebracht werden müssen (Hinweis E 12.11.1981, 1362/78).

Schlagworte

Übergangene Partei

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1982060142.X05

Im RIS seit

16.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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