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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §17;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3259/78 E 30. Oktober 1980 VwSlg 5524 F/1980 RS 1Stammrechtssatz
Eine von einem Legatar angestellte Deckungsrechnung zum Nachweis der Nämlichkeit des durch Legat erworbenen Vermögens (Bargeld, Leibrente etc) mit Vermögen, das zuvor schon anläßlich des Vorerwerbes des Erblassers der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer unterlegen hat, ist solange nicht ausreichend, als damit nicht erwiesen wird, daß die als Legat zugefallenen Wirtschaftsgüter das Surrogat für jene Vermögensteile darstellen, die aus dem schon besteuerten Vorerwerb stammen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985150177.X02Im RIS seit
23.09.1985