RS Vwgh 1985/9/23 85/15/0177

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1985
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §17;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3259/78 E 30. Oktober 1980 VwSlg 5524 F/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Eine von einem Legatar angestellte Deckungsrechnung zum Nachweis der Nämlichkeit des durch Legat erworbenen Vermögens (Bargeld, Leibrente etc) mit Vermögen, das zuvor schon anläßlich des Vorerwerbes des Erblassers der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer unterlegen hat, ist solange nicht ausreichend, als damit nicht erwiesen wird, daß die als Legat zugefallenen Wirtschaftsgüter das Surrogat für jene Vermögensteile darstellen, die aus dem schon besteuerten Vorerwerb stammen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985150177.X02

Im RIS seit

23.09.1985
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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