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32/06 VerkehrsteuernRechtssatz
Wenn der Erwerb einer Liegenschaft nachträglich von einem Dritten im Rahmen eines Schenkungsvertrages finanziert wird, so ist nicht der Einheitswert der Liegenschaft als Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer heranzuziehen, sondern die Höhe des zugewendeten Geldbetrages.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985150171.X01Im RIS seit
14.01.2002