RS Vwgh 1985/9/23 85/15/0171

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Veröffentlicht am 23.09.1985
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32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Wenn der Erwerb einer Liegenschaft nachträglich von einem Dritten im Rahmen eines Schenkungsvertrages finanziert wird, so ist nicht der Einheitswert der Liegenschaft als Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer heranzuziehen, sondern die Höhe des zugewendeten Geldbetrages.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985150171.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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