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12/03 Entsendung ins AuslandNorm
AuslEG 1965 §3 Abs2 idF 1975/370;Rechtssatz
Die Bezüge der Wehrpflichtigen für die Dauer des Auslandseinsatzes richten sich bei Reserveoffizieren des Bundesheeres, die einen außerordentlichen Präsenzdienst leisten, nach den vergleichbaren Bezügen von Berufsoffizieren, sodass die Bestimmungen über den Auslandseinsatz des BDG auch auf sie anzuwenden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985120007.X01Im RIS seit
21.02.2006