Index
33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §65;Rechtssatz
Die im § 1 Abs 4 zweiter Satz StruktVG enthaltene, gemäß § 13 Abs 4 BewG auch Fälle der Übertragung und Übernahme von Beteiligungen im Rahmen von Vorgängen gemäß den Bestimmungen des Art I erfassende Fiktion des Vermögensüberganges bereits mit Ablauf des Tages, zu dem die der Einbringung zugrunde liegende Bilanz aufgestellt worden ist, steht der Auffassung, der Bewertung sei das im Jahresabschluß ausgewiesene Vermögen ohne Berücksichtigung der auf den gleichen Zeitpunkt wirkenden Sacheinlage gegen Beteiligungserwerb zugrunde zu legen, entgegen.Die im Paragraph eins, Absatz 4, zweiter Satz StruktVG enthaltene, gemäß Paragraph 13, Absatz 4, BewG auch Fälle der Übertragung und Übernahme von Beteiligungen im Rahmen von Vorgängen gemäß den Bestimmungen des Artikel römisch eins, erfassende Fiktion des Vermögensüberganges bereits mit Ablauf des Tages, zu dem die der Einbringung zugrunde liegende Bilanz aufgestellt worden ist, steht der Auffassung, der Bewertung sei das im Jahresabschluß ausgewiesene Vermögen ohne Berücksichtigung der auf den gleichen Zeitpunkt wirkenden Sacheinlage gegen Beteiligungserwerb zugrunde zu legen, entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984150016.X02Im RIS seit
14.01.2002