RS Vwgh 1985/9/25 83/11/0256

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Veröffentlicht am 25.09.1985
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Rechtssatz

Liegt im Zeitpunkt der Erlassung eines Entziehungsbescheides bereits eine rechtskräftige Entscheidung der Frage der Alkoholisierung durch die zuständige Behörde vor, so ist die zur Entziehung der Lenkerberechtigung zuständige Behörde daran gebunden (Hinweis E 11.4.1984, 82/11/0178).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1983110256.X02

Im RIS seit

23.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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