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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §227 Abs4 lita;Rechtssatz
Lastschriftanzeigen sind keine Bescheide. Es kann lediglich die Fälligkeitsangabe in einer Lastschriftanzeige dann Bescheidcharakter erhalten, wenn sie ein Abgabenbescheid ausdrücklich oder schlüssig zu seinem Inhalt macht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985140127.X01Im RIS seit
26.09.1985