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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1987/3, S 26;Rechtssatz
Es liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung an Alleingesellschafter-Geschäftsführer der GmbH durch zwischen Fremden nicht üblichen Darlehensgewährung oder Kreditgewährung (kein bestimmbarer Rückzahlungstermin, keine Zinsenfälligkeiten vereinbart, keine Sicherstellung durch Pfandrecht) vor, wenn der Geschäftsführer wegen der schlechten finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft dieser gegenüber auf nicht näher bestimmbare Zeit auf Geschäftsführergehalt verzichtet hat. An die Anerkennung derartiger Vereinbarungen im Abgabenrecht sind die Maßstäbe anzulegen, welche für die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985140079.X01Im RIS seit
26.09.1985Zuletzt aktualisiert am
17.04.2014