RS Vwgh 1985/9/26 85/14/0046

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Veröffentlicht am 26.09.1985
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Es liegt geradezu im Wesen der Schätzung, daß die in ihrem Rahmen zu ermittelnden Größen die tatsächlich erzielten Ergebnisse nur bis zu einem mehr oder weniger großen Genauigkeitsgrad erreichen können (Hinweis E 5.6.1985, 84/13/0065).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985140046.X01

Im RIS seit

26.09.1985
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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