Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Wenn die Berufungsbehörde gegenüber dem Finanzamt die Schätzungsmethode ändert, hat sie dem Steuerpflichtigen dazu das Parteiengehör zu gewähren. Dies gilt auch dann, wenn die Berufungsbehörde den Prozentsatz der Bruttoeinnahmen herabsetzt, in dessen Höhe Betriebsausgaben anerkannt werden sollen (Hinweis E 8.6.1971, 2268/70).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985140037.X01Im RIS seit
26.09.1985