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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §26;Rechtssatz
Die Pfändungsgebühr fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag (abgenommenen Geldbetrag) bereits aufgrund der Tatsache an, daß die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird. Eine spätere Herabsetzung der Abgabenschuld ist auf die Pfändungsgebühr ohne Einfluß (Hinweis E 30.6.1981, 81/14/0038 und E 22.9.1982, 81/13/0161).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985140029.X01Im RIS seit
26.09.1985