RS Vwgh 1985/9/26 85/06/0074

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Veröffentlicht am 26.09.1985
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine Vollstreckungsverfügung setzt voraus, dass der Vollstreckungstitel ausreichend bestimmt ist, und nicht erst im Wege einer Auslegung bestimmbar sein könnte.

Schlagworte

Einhaltung der Formvorschriften Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985060074.X01

Im RIS seit

30.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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