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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §47;Rechtssatz
Eine Beschwerde an den VwGH gegen Strafverfügungen des Magistrates ist wegen Nichterschöpfung des Instanzenzuges unzulässig.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985170098.X02Im RIS seit
21.06.2006