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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §38 Abs4;Rechtssatz
Das Erfordernis des "selbstgeschaffenen" Urheberrechts iSd § 38 Abs 4 EStG 1972 besagt nichts anderes, als daß die fragliche Tarifbegünstigung nur dem Urheber selbst und nicht auch demjenigen zukommen soll, der aus dem Urheberrecht abgeleitete Nutzungsrechte verwertet.Das Erfordernis des "selbstgeschaffenen" Urheberrechts iSd Paragraph 38, Absatz 4, EStG 1972 besagt nichts anderes, als daß die fragliche Tarifbegünstigung nur dem Urheber selbst und nicht auch demjenigen zukommen soll, der aus dem Urheberrecht abgeleitete Nutzungsrechte verwertet.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 selbstgeschaffenes UrheberrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984140006.X05Im RIS seit
01.10.1985Zuletzt aktualisiert am
08.09.2009