RS Vwgh 1985/10/1 84/14/0006

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Veröffentlicht am 01.10.1985
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/08 Urheberrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
65/02 Besonderes Pensionsrecht

Norm

EStG 1972 §38 Abs4;
TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;
UrhG §1 Abs1;
VwRallg;
  1. EStG 1972 § 38 gültig von 13.12.1972 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Rechtssatz

Das Erfordernis des "selbstgeschaffenen" Urheberrechts iSd § 38 Abs 4 EStG 1972 besagt nichts anderes, als daß die fragliche Tarifbegünstigung nur dem Urheber selbst und nicht auch demjenigen zukommen soll, der aus dem Urheberrecht abgeleitete Nutzungsrechte verwertet.Das Erfordernis des "selbstgeschaffenen" Urheberrechts iSd Paragraph 38, Absatz 4, EStG 1972 besagt nichts anderes, als daß die fragliche Tarifbegünstigung nur dem Urheber selbst und nicht auch demjenigen zukommen soll, der aus dem Urheberrecht abgeleitete Nutzungsrechte verwertet.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 selbstgeschaffenes Urheberrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984140006.X05

Im RIS seit

01.10.1985

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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