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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §64 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Unschlüssigkeit des Argumentes der belangten Behörde, die - vom Sachverständigen bei Einhaltung einer bestimmten Therapie bedingt anzunehmenden gesundheitlichen Eignung des Bfrs zum Lenken von Kraftfahrzeugen werde durch die Verweigerung eines Alkotests und das einmalige Lenken eines Kfz ohne gültige Lenkerberechtigung ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985110011.X01Im RIS seit
19.12.2005