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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §273;Rechtssatz
Die Zurückweisung einer Berufung durch das Finanzamt (§ 273 BAO) während der Frist gemäß § 36 Abs 2 VwGG ist als Nachholung des versäumten Bescheides (wie eine Berufungsentscheidung) anzusehen und führt daher zur Einstellung des Verfahrens gemäß § 36 Abs 2 VwGG (Kosten gemäß § 55 VwGG) und nicht zu einer Einstellung gemäß § 33 Abs 1 VwGG wegen Klaglosstellung.Die Zurückweisung einer Berufung durch das Finanzamt (Paragraph 273, BAO) während der Frist gemäß Paragraph 36, Absatz 2, VwGG ist als Nachholung des versäumten Bescheides (wie eine Berufungsentscheidung) anzusehen und führt daher zur Einstellung des Verfahrens gemäß Paragraph 36, Absatz 2, VwGG (Kosten gemäß Paragraph 55, VwGG) und nicht zu einer Einstellung gemäß Paragraph 33, Absatz eins, VwGG wegen Klaglosstellung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984130274.X01Im RIS seit
02.10.1985