RS Vwgh 1985/10/4 82/17/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1985
beobachten
merken

Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
21/02 Aktienrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AktG 1965 §143;
BAO §167 Abs1 impl;
LAO Stmk 1963 §132 Abs1;

Rechtssatz

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses einer AG in den Bekanntmachungsblättern erfüllt die Voraussetzungen der "Öffentlichkeit" nicht. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses kann also ein hinreichendes Vorbringen über das für die Annahme einer Unbilligkeit der Einhebung wesentliche wirtschaftliche Mißverständnis nicht ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1982170021.X08

Im RIS seit

04.10.1985

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten