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L34006 Abgabenordnung SteiermarkRechtssatz
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses einer AG in den Bekanntmachungsblättern erfüllt die Voraussetzungen der "Öffentlichkeit" nicht. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses kann also ein hinreichendes Vorbringen über das für die Annahme einer Unbilligkeit der Einhebung wesentliche wirtschaftliche Mißverständnis nicht ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1982170021.X08Im RIS seit
04.10.1985Zuletzt aktualisiert am
19.02.2010