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L34006 Abgabenordnung SteiermarkRechtssatz
Der allgemeinen Überzeugung entsprechend bzw allgemein bekannt sind Tatsachen, von denen zufolge der Lebenserfahrung anzunehmen ist, daß sie jedermann kennt oder doch jedermann ohne jede Schwierigkeit und ohne besondere Fachkenntnisse bekannt sein könnten (HinweisE 6.11.1972, 743/72 und E 5.3.1976, 1529/75).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1982170021.X07Im RIS seit
04.10.1985Zuletzt aktualisiert am
19.02.2010