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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1049/61 E 12. Juli 1963 RS 1Stammrechtssatz
Die Partei hat keinen Rechtsanspruch auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 24 Abs 5 AbgRG; auch nicht auf Anwendung des § 46 Abs 2 BAO durch die Aufsichtsbehörde.Die Partei hat keinen Rechtsanspruch auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß Paragraph 24, Absatz 5, AbgRG; auch nicht auf Anwendung des Paragraph 46, Absatz 2, BAO durch die Aufsichtsbehörde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984150065.X01Im RIS seit
07.10.1985