RS Vwgh 1985/10/7 84/15/0015

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Veröffentlicht am 07.10.1985
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33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Zutreffende Vergleichspreise gem § 10 Abs 2 BewG 1955 liegen vor, wenn die maßgeblichen Wertfaktoren des zu bewertenden Grundstücks und der Vergleichsgrundstücke übereinstimmen, oder obwohl eine solche Übereinstimmung nicht hinsichtlich aller wesentlichen preisbestimmenden Merkmale besteht, immerhin noch eine zuverlässige Wertableitung aus den Vergleichspreisen möglich ist.Zutreffende Vergleichspreise gem Paragraph 10, Absatz 2, BewG 1955 liegen vor, wenn die maßgeblichen Wertfaktoren des zu bewertenden Grundstücks und der Vergleichsgrundstücke übereinstimmen, oder obwohl eine solche Übereinstimmung nicht hinsichtlich aller wesentlichen preisbestimmenden Merkmale besteht, immerhin noch eine zuverlässige Wertableitung aus den Vergleichspreisen möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984150015.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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