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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188 Abs1;Rechtssatz
Ein sale and lease back - Vertrag über maschinelle Anlagen (im Wert von rd S 70 Mio und zu jährlichen Mietzinsen von S 9 Mio), der mündlich mit einem Inhalt abgeschlossen wird, wonach von einem Kaufpreis oder seiner Ermittlung überhaupt keine Rede ist, die Festlegung der Leasingraten jedoch der Ausmittlung durch Wirtschaftstreuhänder "nach allgemein gültigen und maßgeblichen Grundsätzen für Leasingverträge" auf Grund eines einzuholenden Schätzungsgutachtens vorbehalten wird, ohne daß von irgendwelchen anderen Vertragsbedingungen die Rede ist, hält einem Fremdvergleich nicht stand, läßt einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt vermissen und kommt nicht ausreichend nach außen zum Ausdruck, wenn er nur zwischen den Vertretern der Beteiligten und ihren Beratern besprochen und später in nicht einmal unterfertigten Aktenvermerken festgehalten wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985140091.X03Im RIS seit
08.10.1985