RS Vwgh 1985/10/8 85/14/0086

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Veröffentlicht am 08.10.1985
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Auslegung eines Antrages und eines Bescheides als Abrechnungsantrag und Abrechnungsbescheid ist möglich, wenn sich dies aus der Begründung oder der Entscheidungsabsicht ergibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985140086.X02

Im RIS seit

08.10.1985

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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