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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §216;Rechtssatz
Guthaben iSd § 239 Abs 1 BAO ist das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto. Ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Konto ist nur im Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides (§ 216 BAO) auszutragen (Hinweis E 26.9.1985, 85/14/0123).Guthaben iSd Paragraph 239, Absatz eins, BAO ist das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto. Ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Konto ist nur im Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides (Paragraph 216, BAO) auszutragen (Hinweis E 26.9.1985, 85/14/0123).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985140086.X01Im RIS seit
08.10.1985Zuletzt aktualisiert am
06.11.2009