Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1477/75 E 20. Dezember 1976 RS 2Stammrechtssatz
Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängendes Ereignis, welches sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zuträgt und einen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985030132.X02Im RIS seit
23.12.2004