RS Vwgh 1985/10/9 84/09/0086

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Veröffentlicht am 09.10.1985
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §4 Abs1;
KOVG 1957 §52 Abs2;
  1. KOVG 1957 § 4 heute
  2. KOVG 1957 § 4 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 110/1993
  3. KOVG 1957 § 4 gültig von 01.07.1972 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 163/1972
  1. KOVG 1957 § 52 heute
  2. KOVG 1957 § 52 gültig ab 01.07.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2005
  3. KOVG 1957 § 52 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2001
  4. KOVG 1957 § 52 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/1997
  5. KOVG 1957 § 52 gültig von 01.07.1993 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 110/1993
  6. KOVG 1957 § 52 gültig von 01.01.1992 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 687/1991
  7. KOVG 1957 § 52 gültig von 01.06.1984 bis 31.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 212/1984

Rechtssatz

Die Behörde hat auch in einem die Neubemessung der Beschädigtenrente betreffenden Verfahren den ursächlichen Zusammenhang hinsichtlich der eingetretenen Verschlimmerung im Leidenszustand des Versorgungsberechtigten iSd § 4 Abs 1 KOVG 1957 zu prüfen. Ist die eingetretene Verschlimmerung - und sei es auch aus Gründen, die zugleich die Verneinung eines Kausalzusammenhanges bedeuten - nicht auf ein schädigendes Ereignis oder die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse zurückzuführen, dann besteht kein Anspruch auf Neubemessung der Beschädigtenrente.Die Behörde hat auch in einem die Neubemessung der Beschädigtenrente betreffenden Verfahren den ursächlichen Zusammenhang hinsichtlich der eingetretenen Verschlimmerung im Leidenszustand des Versorgungsberechtigten iSd Paragraph 4, Absatz eins, KOVG 1957 zu prüfen. Ist die eingetretene Verschlimmerung - und sei es auch aus Gründen, die zugleich die Verneinung eines Kausalzusammenhanges bedeuten - nicht auf ein schädigendes Ereignis oder die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse zurückzuführen, dann besteht kein Anspruch auf Neubemessung der Beschädigtenrente.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verschlimmerungsanteil Leidenszustand Maßgebende Veränderung Anspruch auf Einschätzung nach KOVG §7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984090086.X03

Im RIS seit

13.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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