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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs1 lita;Rechtssatz
Wurde anderen Rechtsanwälten Vollmacht erteilt, so besteht dennoch Stempelgebührenersatz nur in dem Umfang, als ob lediglich einem Rechtsanwalt Vollmacht erteilt worden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985100095.X04Im RIS seit
02.09.2005Zuletzt aktualisiert am
21.01.2015