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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §64 Abs6;Rechtssatz
Ein bloß "gelegentliches" Lenken ist nicht als ausreichend anzusehen. Von einem solchen kann aber dann nicht mehr die Rede sein, wenn ein Lenken "in ganz Europa" auf Grund der im Ausland erteilten Lenkerberechtigung und überdies ein solches Lenken "im Durchschnitt monatlich einige Tage" anlässlich von regelmäßigen Aufenthalten bei der im Ausland wohnhaften Familie glaubhaft gemacht wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1983110163.X03Im RIS seit
08.02.2005Zuletzt aktualisiert am
15.10.2009